Vereinsrichtlinien

VEREINSRICHTLINIEN

Gebrauchs- und Schutzhundesportverein Ruderting e.V.

(GSSV)

Stand: 24.04.2022

Teil I – VEREINSVERWALTUNG

§ 1 Mitgliedschaft

§ 2 Beiträge

§ 3 Wahlen

§ 4 Vorstandschaft und Vereinsausschuss

§ 5 Ehrungen

§ 6 Sonstiges

Teil II – SPORTBETRIEB

§ 7 Trainingsordnung

Teil I – Vereinsverwaltung

§ 1 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beginnt zum Beitrittsdatum unter Beachtung des § 5 Satz 1 bis 4 der Satzung.

Neumitglieder werden sofort an die Verbände gemeldet, um Versicherungsschutz zu gewährleisten.

2. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr von 50,00 Euro für Erwachsene erhoben.

3. Die Mitgliedschaft endet laut § 6 Satz 1 der Satzung.

§ 2 Beiträge

1. Erwachsene 40,00 Euro jährlich

2. Familienbeitrag 60,00 Euro jährlich, zusätzlich 15,00 Euro pro Kind über 6 Jahren

3. Jugendliche bis 18 Jahre (im Familienbeitrag 15,00 Euro)

(Voraussetzung für 2. und 3.: ein Ehegatte bzw. Elternteil ist schon Mitglied)

4. Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei

5. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

6. Aufnahmegebühr 50,00 Euro

§ 3 Wahlen

1. Die Wahlen erfolgen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und freier Form.

2. Die Ämter nach § 9 der Satzung und § 4.2 der Vereinsrichtlinien sind alle 3 Jahre auf der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedem neu zu wählen.

§ 4 Vorstandschaft und Vereinsausschuss

1. Vorstandschaft: siehe § 9 der Satzung

2. Vereinsausschuss:

Der Vereinsausschuss soll mindestens aus dem stellvertretenden Kassier, dem stellvertretenden Schriftführer und dem Ausbildungswart bestehen. Er dient zur Unterstützung der Vorstandschaft. Er wird zu allen Vorstandssitzungen eingeladen. Der stellvertretende Kassier, stellvertretende Schriftführer und der Ausbildungswart haben bei Vorstandssitzungen das selbe Stimmrecht wie Vorstandsmitglieder.

3. Aufwandsentschädigung:

Die Mitglieder der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses können eine Aufwandsentschädigung als Pauschale erhalten. Die Auszahlung der Auslagenerstattung erfolgt zum Jahresende für das abgelaufene Jahr. Es ist möglich, außergewöhnliche Kosten, die nicht durch die vorgenannte pauschale Entschädigung abgedeckt sind, einzeln abzurechnen.

4. Aufgabenverteilung:

a. Vorsitzender und sein Stellvertreter:

Diese sind Vorstand im Sinne des BGB § 26 und für die Führung und Leitung des Vereins zuständig. Sie berufen die Sitzungen der Vorstandschaft und die Jahreshauptversammlung ein und leiten diese. Über Ausgaben bis 250,00 EUR kann vom 1.Vorsitzenden und seinem Stellvertreter allein entschieden werden.

b. Kassier und ggf. sein Stellvertreter:

Sie verwalten die Kasse, führen den gesamten Finanzverkehr, führen eine ordnungsgemäße Buchführung und stellen den Jahresabschlussbericht auf.

c. Schriftführer und ggf. sein Stellvertreter:

Sie führen den Schriftverkehr, protokollieren Sitzungen und Versammlungen, fertigen Einladungen und Infos an. Führen der Prüfungsformalitäten und Leistungsurkunden, sowie Unterstützung des jeweiligen Prüfungsleiters und Leistungsrichters. Sie sind verantwortlich für das Führen der Mitgliederliste, Aufbewahren von Originalpapieren und umgehender Verteilung der Postzusendungen zur Weiterbearbeitung an den jeweiligen zuständigen Amtsträger.

d. Ausbildunswart und ggf. seine Stellvertreter:

a) Vorbereiten und Durchführen von heimischen Prüfungen (Fährtengelände, Fährten legen)

b) Ist während der Ausbildung auf dem Vereinsgelände allen Hundeführer(-innen) weisungsbefugt.

c) Verantwortlich für ordnungsgemäßen Zustand der Schutzkleidung sowie das Tragen während der Schutzdienstarbeit.

Der Ausbildungswart ist für die Koordination der sportlichen Aktivitäten des Vereins verantwortlich, insbesondere für Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines entsprechenden Trainingskonzepts, Weiterbildung

5. Vereinsversammlungen/Vorstandssitzungen:

a) Vereinsversammlungen (Meetings) finden im zweimonatigen Rhythmus, jeweils am zweiten Samstag des betreffenden Monats im Vereinsheim statt.

b) Zusätzlich kann die Vorstandschaft bei Bedarf (z.B. Veranstaltungen, Antrag eines Mitgliedes, etc.) weitere Versammlungen einberufen. Die Termine werden an der Ergebnistafel des Vereinsheimes bekannt gegeben.

c) Vorstandssitzungen werden bei Bedarf einberufen. Es besteht grundsätzliche Anwesenheitspflicht für alle Mitglieder der Vorstandschaft und des Vereinsauschusses. Es ist ein Protokoll zu führen.

§ 5 Ehrungen

Die Höhe der Geschenke bei Ehrungen wird individuell von der Vorstandschaft bestimmt. Auf Vorschlag von Mitgliedern der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses werden in besonderen Fällen Mitglieder geehrt, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben. Die Höhe dieser Geschenke wird individuell von der Vorstandschaft bestimmt.

§ 6 Sonstiges

1.Rechnungen:

Mitglieder müssen Rechnungen/Belege, die sie für Anschaffungen für den Verein ausgelegt haben, innerhalb von 4 Wochen beim Kassier einreichen.

2. Fahrkosten bzw. Zuschüsse an Mitglieder, sonstige Ausgaben, pauschale Aufwandsentschädigungen

1) Für offizielle Fahrten

Für offizielle Fahrten (Versammlungen BLV, Kreisgruppe VI) erhalten die teilnehmenden Mitglieder einen Fahrtkostenzuschuss von 50 Cent je gefahrene Kilometer, sowie Verpflegungskosten. Es sind Fahrgemeinschaften zu bilden.

2) Regelung für Teilnehmer an Bayerischen und Deutschen Meisterschaften (BLV)

a) Pauschalbetrag Bayer. Meisterschaft 150,00 EUR

b) Pauschalbetrag Deutsche Meisterschaft 200,00EUR

Voraussetzung: mindestens 3 Prüfungen für den GSSV im Teilnahmejahr

3) Regelung für Teilnehmer an Kreisausscheidungen

Für die Fahrt zu Kreisausscheidungen wird ein Fahrtkostenzuschuss von 50 Cent je gefahrenen Kilometer gewährt.

4) Regelung für Teilnehmer an auswärtigen Prüfungen

Teilnehmern bei auswärtigen Prüfungen wird die Prüfungsgbühr erstattet

5) Vereinsheimpauschale

Für Einkaufsfahrten sowie Reinigung und Pflege des Vereinsheimes wird eine wöchentliche Pauschale von 20,50 Euro festgesetzt

Teil II – Sportbetrieb

§ 7 Trainingsordnung

Übungszeiten am Vereinsgelände sind

Samstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

a) Üben außerhalb dieser Zeiten ist grundsätzlich verboten

b) Hunde, die auf dem Vereinsgelände arbeiten, müssen haftpflichtversichert sein.

c) Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht.

d) Das Parken vor dem Vereinsheim ist nur der/dem Wirt/in erlaubt, ebenso der Fam. Plöckinger. Für Vereinsmitglieder bzw. Gäste steht der Parkplatz vor dem Übungsgelände zur Verfügung.

e) Hunde sind nur in den vorhandenen Boxen unterzubringen. Boxentüren dürfen nur vom jeweiligen Besitzer geöffnet werden.

t) Welpen jeder Rasse ist der Aufenthalt im Vereinsheim nur bis zum 6. Lebensmonat erlaubt.

g) Für den reibungslosen Ablauf auf dem Übungsplatz, während des Übungsbetriebes ist der Ausbildungswart bzw. sein Stellvertreter verantwortlich. Deren Anweisungen ist grundsätzlich Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen die Kameradschaft kann er entsprechende Maßnahmen (z.B. Platzverweis, etc.) aussprechen

h) Personen, die gewerbliche Hundeausbildung betreiben werden nicht als Vereinsmitglieder aufgenommen. Vereinsmitglieder des GSSV Ruderting, die eine Hundeschule eröffnen und betreiben, wird zum nächstmöglichen Termin die Mitgliedschaft aufgekündigt, ferner werden sie mit einer sofortigen Platzsperre belegt. i) Mitgliedern, die einem anderen Hundesportverein beitreten, wird zum nächstmöglichen Termin die Mitgliedschaft aufgekündigt, ferner werden sie mit einer sofortigen Platzsperre belegt.